Seit April 2016 müssen Bediener von geländegängigen Teleskopladern bzw. -staplern geschult sein und einen Fahrerausweis nachweisen. Mit dieser Ausbildung werden die Anforderungen der Berufsgenossenschaft gemäß DGUV Grundsatz 308-009 „Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von geländegängigen Teleskopstaplern“ nach der Grundstufe 1 erfüllt.
Theoretische Ausbildung:
- Rechtliche Grundlagen
- DGUV Grundsatz 308-009
- Aufbau und Funktion von Teleskopstaplern
- Schwerpunkt und Traglastdiagramm
- Standsicherheit
- Umgang mit Lasten
- Gefahren im Umgang
- Sichere Bedienung von Teleskopstaplern
- Einsatz mit allen Anbaugeräten
- Theoretische Prüfung
Praktische Ausbildung:
- Einweisung und Gewöhnung am Teleskopstapler
- Stapel- und Teleskopübungen
- Praktische Fahrübungen
- Praktische Abschlussprüfung
Voraussetzungen: Mitarbeiter mit einer gültigen Grundausbildung und gesundheitlicher Eignung nach der arbeitsmedizinischen Untersuchung G25.
Teilnehmerkreis: Diese Ausbildung richtet sich an Bediener von Teleskopstaplern, die eine jährliche Nachschulung nachweisen müssen.
Zertifikat: Die Teilnehmer erhalten ein Zertifikat mit 1-jähriger Gültigkeit.