Die VDI Richtlinie 2700 beschreibt im Blatt Nr.5 die Regelmäßige Weiterbildungspflicht des Unternehmers, hier heißt es: „ Der Unternehmer veranlasst nach Bedarf, mindestens jedoch alle 3 Jahre, die regelmäßige Schulung von Personen, die mit Ladungssicherungsaufgaben befasst sind“.
Die Konsequenz bei einer Nichtbeachtung wäre der Verstoß gegen §22 STVO und §31 StVZO für den Unternehmer und kann mit Bußgeld und Strafe geahndet werden.
Theoretische Ausbildung:
- Rechtliche Grundlagen der Ladungssicherung
- Physikalische Grundlagen
- Anforderungen an das Transportfahrzeug
- Arten der Ladungssicherung
- Ermittlung der erforderlichen Sicherungskräfte
- Zurrmittel für die Ladungssicherung
- Weitere Hilfsmittel zur Ladungssicherung
- Pflege , Wartung, Sichtkontrollen und Funktionsprüfung
- Kranprüfung, Kranabnahme
- Sicherheitshinweise
- Theorieprüfung
Praktische Ausbildung:
- Praktische Übungen zur Beladung und Ladungssicherung
Voraussetzungen: Es sind keine Voraussetzungen notwendig.
Teilnehmerkreis: Fahrzeugführer, Verlader, Lager- und Fuhrparkleiter, Versicherungen, Polizei, Sachverständige für technische Überwachung
Zertifikat: Die Teilnehmer erhalten ein Zertifikat mit 1-jähriger Gültigkeit.