UNTERWEISUNG PSAGA NACH DGUV REGEL 112 198
An allen Arbeitsplätzen und Verkehrswegen, an denen eine Absturzgefahr besteht, die durch technische Maßnahmen nicht beseitigt werden kann, müssen sich die Mitarbeiter durch Anwendung persönlicher Schutzausrüstung gegen einen möglichen Absturz sichern. Aber auch das Arbeiten mit Auffangsystemen stellt ein erhöhtes Gefährdungspotential dar, weshalb entsprechend der DGUV Regel 112 198 eine jährliche Unterweisung im Um gang mit „persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz“ vorgeschrieben ist

Theoretische Ausbildung:
- rechtliche Grundlagen und Voraussetzungen
- Grundkenntnisse in der Handhabung
- Auffangsystem , Fallstrecke, Mindestarbeitshöhe
- Arten von PSA gegen Absturz, Varianten von Auffangsystemen
- Verbindungsmittel, Falldämpfer, Anschlagpunkt Halteseil
- Risiken aller Systeme Gefahrenerkennung
- Vorstellung Rettungsvarianten und Besonderheiten zur Ersten Hilfe, Hängetrauma
- Prüfen und Lagern der persönlichen Schutzausrüstung
- Theorieprüfung
Praktische Ausbildung:
- Auffanggurt anlegen und anpassen
- Sichere Verwendung von Steigschutzsystemen
- Verbindungsmittel anwenden
- Anschlagpunkte auswählen, Arbeiten und sichern
- Praktische Prüfung
Teilnehmerkreis: Mitarbeiter, die Arbeiten im absturzgefährdeten Bereich durchführen.
Zertifikat: Die Teilnehmer erhalten ein Zertifikat mit 1 jähriger Gültigkeit.